Die Antworten,
bevor ihr fragt.
Verträge, Datenschutz, Tool-Zugänge, KI-Einsatz, Haftung, Laufzeit, Nutzungsrechte. Alles schriftlich, alles vorbereitet — nicht „klären wir dann".
Diese Seite existiert, weil Beschaffungsprozesse länger dauern als Marketing-Entscheidungen. Wer sie liest, muss weniger nachfragen.
Vier Dokumente, keine Improvisation.
Auf Anforderung innerhalb eines Werktags als PDF — auch vor dem Erstgespräch, wenn euer Prozess das so vorsieht.
Dienstleistungsvertrag
Vertragsgegenstand, Vergütung, Werbebudget, Zahlungsbedingungen, Laufzeit und Kündigung, Mitwirkungspflichten, Nutzungsrechte, Haftung, Vertraulichkeit, Referenznennung, BAFA, Datenschutz.
Datenschutz-Zusatzvereinbarung
Geltungsbereich, Verantwortung des Auftraggebers, Haftungsausschluss, Abgrenzung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, Tool-Zugänge, eingesetzte Hilfsmittel und KI-Werkzeuge, Freistellung, Mitteilungspflichten.
Zugriffs-Matrix
Welche Konten, welche Rollen, welche benannten Nutzer, welche Schnittstellen. Auf Anforderung als Übersicht, damit eure IT weiß, wer worauf schaut — und was nach Vertragsende deaktiviert wird.
Auf euren Papieren
Wenn euer Einkauf eigene Vorlagen vorschreibt — Rahmenvertrag, NDA, Lieferanten-Kodex, AVV — arbeiten wir darauf. Wir bestehen nicht auf unseren Dokumenten.
Warum es keinen AVV braucht.
Der häufigste Reibungspunkt im Beschaffungsprozess ist die Frage nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag. Die Antwort ist unerwartet einfach: Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten im Auftrag — und wollen sie auch nicht bekommen.
Für Kampagnen-Arbeit braucht niemand Export-Dateien mit Kontaktdaten, Tracking-Rohdaten oder personenbezogene Logins. Wir arbeiten als technischer Dienstleister innerhalb eurer Tools. Was unsere eigene Analyse-Infrastruktur sieht, sind aggregierte Metriken und de-identifizierte Lead-Status-Daten ohne Direktidentifikatoren.
Geregelt ist das in einer Datenschutz-Zusatzvereinbarung, die genau diese Abgrenzung festschreibt — zusammen mit Zugangs-, Mitteilungs- und Haftungsregeln. Und falls ein konkreter Anwendungsfall doch personenbezogene Verarbeitung erfordert, schließen wir dafür gesondert einen AVV nach Art. 28 DSGVO. Beides liegt fertig in der Schublade.
Zehn Fragen, zehn Antworten.
Braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO?
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Im Standardfall nicht — weil wir keine personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeiten und sie auch nicht erhalten wollen. Wir arbeiten als technischer Dienstleister innerhalb eurer Tools (Google Ads, GTM, GA4, LinkedIn Campaign Manager). Export-Dateien, Tracking-Rohdaten oder personenbezogene Logins brauchen wir dafür nicht. Stattdessen gibt es eine Datenschutz-Zusatzvereinbarung, die Zugänge, Hilfsmittel, Mitteilungspflichten und Haftung regelt. Sollte ein konkreter Anwendungsfall doch die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordern, schließen wir dafür gesondert einen AVV nach Art. 28 DSGVO.
Wie werden Tool-Zugänge geregelt?
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Die Zugriffsvergabe erfolgt durch euch, auf eure Konten, mit benannten Nutzern — kein Sammel-Login, keine weitergegebenen Passwörter. Wir verpflichten uns schriftlich, Zugänge ausschließlich zweckgebunden zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben. Technisch kann der Zugriff über APIs, Konnektoren oder Protokolle wie MCP laufen, ohne dass eure Zugangsdaten an Dritte gehen. Nach Projektabschluss oder auf Anforderung werden Zugänge deaktiviert oder gelöscht.
Setzt ihr KI ein, und was bekommt sie zu sehen?
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Ja, und es steht offen im Vertrag. Wir nutzen eigene Cloud-Datenbank- und Reporting-Infrastruktur, KI-gestützte Analyse- und Assistenzwerkzeuge (unter anderem Claude von Anthropic) und Konnektordienste wie Stape, DataForSEO und Monday. Diesen Werkzeugen werden ausschließlich aggregierte und de-identifizierte, nicht-personenbezogene Daten zugeführt: Leistungsmetriken wie Impressionen, Klicks, Kosten und Conversions sowie CRM- und Lead-Status-Daten ohne Direktidentifikatoren — ohne Namen, ohne E-Mail-Adressen, ohne Klick-IDs. Personenbezogene Kontakt-, Lead- oder Einzelnutzerdaten werden diesen Werkzeugen nicht zugeführt.
Gibt es ein NDA?
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Vertraulichkeit ist im Dienstleistungsvertrag als eigener Paragraf geregelt, ein separates NDA ist also nicht nötig. Wenn euer Einkauf das eigene Standard-NDA verwenden will, unterschreiben wir das zusätzlich.
Dürfen wir als Referenz genannt werden — oder müssen wir?
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Müssen nicht. Referenznennung ist im Vertrag ein eigener Punkt und erfolgt nur mit eurer Freigabe. Ohne Freigabe erscheint euer Name nirgends: nicht auf der Website, nicht im Pitch, nicht in Case Studies.
Wie sieht die Vergütung aus?
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Zwei Modelle. Entweder Setup als Einmalposition plus laufende Betreuung als monatlicher Festpreis — ohne Stundenabrechnung, damit die Rechnung planbar ist. Oder rein nach Aufwand, wenn nur punktuell Senior-Kapazität gebraucht wird. Das Werbebudget läuft in beiden Fällen getrennt und direkt an Google, nicht über uns — es taucht in unserer Rechnung nicht auf und wir verdienen nicht daran.
Welche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist gilt?
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Die laufende Betreuung ist monatlich kündbar, Kündigung in Textform, E-Mail genügt. Ein initiales Setup hat einen eigenen, vorab definierten Zeitraum und ist ab Leistungsbeginn nicht kündbar — sonst wären halbfertige Kontostrukturen das Ergebnis. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
Wem gehören Kampagnen, Konten und gebaute Seiten nach Vertragsende?
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Euch. Konten, Kampagnenstrukturen und gebaute Assets laufen auf euren Zugängen und bleiben bei euch. Nutzungsrechte sind im Vertrag als eigener Paragraf geregelt. Es gibt keine Konstruktion, in der ihr die Agentur wechseln wollt und die Arbeit mitgeht.
Wie ist die Haftung geregelt?
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Nach deutschem Recht, schriftlich im Dienstleistungsvertrag: Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt, bei einfacher Fahrlässigkeit begrenzt auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Entgangener Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden sind ausgeschlossen. Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sind von den Begrenzungen ausgenommen.
Wer ist der Vertragspartner und welches Recht gilt?
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Blessing Digital, Sitz in Ravensburg, Baden-Württemberg, Deutschland. Deutsches Recht, deutsche Rechnungsstellung, Rechnung in Euro mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Für kleine und mittlere Unternehmen kann die Beratung über eine BAFA-Förderung laufen; die Förderfähigkeit hängt an Mitarbeiterzahl und Umsatz und wird vorab geprüft, nicht behauptet.
Etwas nicht dabei? Schickt die Frage direkt an [email protected] — sie wird beantwortet und landet danach auf dieser Seite, damit der Nächste sie nicht mehr stellen muss.